men geltenden Gesetze, Vorschriften sowie diesen Kodex einhalten. Diese Einhaltung umfasst nicht nur Gesetzestreue, sondern auch die Wahrnehmung Ihrer
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Inhaltsverzeichnis Eine Nachricht von Mitgliedern unserer obersten Geschäftsleitung 03 Einführung 04 Kartell- und Wettbewerbsgesetze 05 Ungebührliche Zahlungen, Geldwäsche und Wirtschaftssanktionen 06 Der Staat als Kunde 07 Lobbyarbeit bei Vertretern öffentlicher Einrichtungen 08 Erweisbare geschäftliche Aufmerksamkeiten 08 Annehmbare geschäftliche Aufmerksamkeiten 08 Finanzielle Integrität 09 Geistiges Eigentum und Vertraulichkeitsverpflichtungen 10 Wertpapier- und Insiderhandelsgesetze 11 Einhaltung von Handelsgesetzen und -Verordnungen 12 Interessenkonflikte 12 Auftragsvergabe 12 Geschäftliche und Arbeitsbeziehungen 13 Menschenrechte der Arbeitnehmer 13 Umwelt, Gesundheit und Sicherheit 14 Pflicht zur Zusammenarbeit 14 Meldung von Zuwiderhandlungen 15 Durchsetzung 15 Inhaltsverzeichnis 02
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Lieber Lieferant, Oracle ist Branchenführer, weil das Unternehmen kontinuierlich danach strebt, die besten Produkte und Dienstleistungen zu er˜nden und zu verkaufen, aber gleichzeitig eine Ethik vertritt, die stark über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht. Der Ethik- und Verhaltenskodex für Lieferanten von Oracle de˜niert und implementiert diese Kernwerte und ist eines der wichtigsten Dokumente von Oracle. Der Kodex enthält Schlüsselvorschriften, mit deren Hilfe Sie die geschäftlichen Werte von Oracle und Ihre Verantwortungsbereiche verstehen. Sie sollten den Kodex aufmerksam und sorgfältig durchlesen und häu˜g darin nachschlagen, damit Sie als Oracle-Lieferant die richtigen Entscheidungen treffen. Der Ruf und der Erfolg von Oracle sowie Ihr eigener hängen von dem Engagement ab, das Sie einsetzen, um die Werte von Oracle zu verstehen und sich in allen geschäftlichen Situationen ethisch zu verhalten. Von Ihnen als Lieferant wird erwartet, dass Sie täglich Ihre Verp˚ichtung erneuern, die im Kodex angegebenen Standards des geschäftlichen Verhaltens einzuhalten. Wir schätzen Ihre Unterstützung bei unseren Bemühungen, aus Oracle ein großartiges Unternehmen zu machen. Lawrence J. Ellison Mark Hurd Safra Catz Eine Nachricht von Mitgliedern unserer obersten Geschäftsleitung Lawrence J. Ellison Founder, Executive Chairman of the Board, and Chief Technology Officer Safra Catz Chief Executive Officer Mark Hurd Chief Executive Officer 03
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Einführung Der Ruf und der Erfolg von Oracle hängen vom persönlichen Engagement jedes Einzelnen für die Einhal -tung der Werte von Oracle in allen geschäftlichen Situationen ab. Dieser Ethik- und Verhaltenskodex für Lieferanten (—Kodexfi) gilt für Sie als Oracle Supplier sowie für das von Ihnen beschäftigte oder als Dien – stleister beauftragte Personal (—Lieferantfi oder —Siefi), unabhängig davon, wo Sie geschäftlich tätig sind. Die Oracle Corporation und ihre Tochterunternehmen (—Oraclefi) verlangen, dass Sie die für Ihr Unterneh – men geltenden Gesetze, Vorschriften sowie diesen Kodex einhalten. Diese Einhaltung umfasst nicht nur Gesetzestreue, sondern auch die Wahrnehmung Ihrer Geschäfts -tätigkeit in Anerkennung und Erfüllung Ihrer ethischen Verantwortung. Wenn lokale Gesetze weniger Ein – schränkungen enthalten als dieser Kodex, halten Sie den Kodex ein, auch wenn ihr Verhalten im anderen Fall auch rechtmäßig ist. Wenn das lokale Gesetze jedoch über den Kodex hinaus weitere Einschränkun – gen enthalten, sind Sie verp˚ichtet, mindestens diese Gesetze einzuhalten. Oracle unterhält einen offenen und ehrlichen Geschäftsverkehr mit allen Lieferanten und bemüht sich um die Entwicklung von beiderseitig vorteilhaften Beziehungen. Oracle erwartet, dass Sie hohe ethische Standards einhalten und es vermeiden, auf eine Weise tätig zu werden, die auch nur Anschein der Unge – bührlichkeit erweckt. Einführung 04
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Kartell- und Wettbewerbsgesetze Oracle verp˚ichtet sich zur Beachtung der geltenden Kartell- und Wettbewerbsgesetze aller Länder. Obwohl diese Gesetze sich von Land zu Land unterscheiden können, untersagen sie in der Regel Vereinbarungen oder Maßnahmen, die zu Lasten der Verbraucher den Wettbewerb einschränken. Das Ziel dieser Gesetze ist der Schutz des Wettbewerbs, so dass die Verbraucher seine Vorteile genießen können. Zuwiderhandlungen gegen Kartell- und Wettbewerbsgesetze können zu schweren Strafen führen, einschließlich hoher Strafzahlungen und Gefängnisstrafen. Die jederzeitige Einhaltung dieser Gesetze ist zwingend vorgeschrieben. Daher dürfen Sie Folgendes nicht: (i) Preise festlegen oder kontrollieren, und zwar weder durch direkte Vereinbarungen mit einem Wettbewerber noch auf andere Art, etwa über Dritte; (ii) Angebote strukturieren oder arrangieren, so dass ein Auftrag an einen bestimmten Wettbewerber oder Wiederverkäufer geht (—Angebotsmanipulationfi), worunter auch die Nichtabgabe von Angeboten oder die Vorlage nicht wettbewerbsfähiger oder —Hö˚ichkeitsangebotefi fällt; (iii) Lieferanten oder Kunden boykottieren; (iv) Märkte aufteilen oder Kunden zuteilen und (v) Produktion oder den Produktumsatz oder die Produktsparten einschränken. Diese untersagten Vereinbarungen laufen der öffentlichen Ordnung genauso zuwider wie den Richtlinien von Oracle und sollten in Ihren Besprechungen mit Oracle und anderen Oracle-Partnern genauso wenig erwähnt werden wie in Gesprächen mit Vertretern anderer Unternehmen. Zudem dürfen Sie mit Wettbewerbern (unabhängig davon, ob es sich um OracleDirect, andere Oracle Partner oder externe Unternehmen handelt) keine untersagten Gespräche über Preise, Kosten, Gewinne, Gewinnspannen, Produktionsmengen, Angebote oder Angebote für ein bestimmtes Kundenunternehmen führen. Beachten Sie, dass der Begriff —Wettbewerberfi im Sinne des Kartellrechts den Direktumsatz von Oracle, andere Oracle-Partner und sonstige Unternehmen umfasst, die mit Ihnen hinsichtlich geschäftlicher Gelegenheiten im Wettbewerb stehen. Wenn Sie jemals von einem Mitarbeiter von Oracle auf eine dieser untersagten Verhaltensweise angesprochen werden, melden Sie den Kontaktversuch dem Oracle Legal Department. Bestimmte Verkaufstaktiken und andere Vereinbarungen mit Kunden oder Lieferanten können im Lichte des Kartell- und Wettbewerbsrechts ebenfalls riskant sein, wenn sie einen anderen Wettbewerber unlauter im Wettbewerb beschränken oder den Wettbewerb unter Ihren Wettbewerbern oder Kunden verhindern. Beispiele für dem Kartellrecht zuwiderlaufende Verkaufsvereinbarungen sind nicht kostendeckende, der Verdrängung dienende Preise, Wettbewerber ausschließende Handelsverträge, Kopplungsgeschäfte, Vereinbarungen mit Kunden oder Lieferanten über Mindestwiederverkaufspreise und die Diskriminierung von im Wettbewerb stehenden Kunden. Unabhängig von Ihrem Standort gilt wahrscheinlich auch das Kartellrecht der USA, da es sich auf die mit Einfuhren in die USA und Ausfuhren aus den USA zusammenhängende Geschäftstätigkeiten und Geschäfte bezieht. Kartell- und Wettbewerbsgesetze 05
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Ungebührliche Zahlungen, Geldwäsche und Wirtschaftssanktionen Lieferanten dürfen keine Bestechungsgelder anbieten oder zahlen. Das (direkte oder indirekte) Anbieten, Versprechen, Zulassen, Weiterleiten, Zahlen, Tätigen oder Empfangen von Bestechungsgeldern, Schmiergeldern oder vergleichbaren geldwerten Entsprechungen zum Zweck des Erwerbs von Geschäfts- oder anderweitigen Vorteilen für Oracle oder Sie selbst ist unzulässig. Der US-Foreign Corrupt Practices Act (—FCPAfi) und andere ähnliche internationale Gesetze zur Bekämpfung der Korruption untersagen Bestechung. Die Strafen für die Zuwiderhandlung gegen diese Gesetze sind schwer und können für natürliche Personen Gefängnisstrafen und hohe Geldstrafen bedeuten. Oracle untersagt auch alle Formen der Geldwäsche, was die Verschleierung der unrechtmäßigen Herkunft des Geldes, seine Schleusung und seine Umwandlung in legitime Mittel umfasst. Das vorstehende Verbot gilt für: Staatliche Stellen und den öffentlichen Sektor, wozu Versorgungsunternehmen, Hochschulwesen, öffentlich-rechtliche Krankenversicherungsunternehmen und öffentliche internationale Organisationen sowie deren Mitarbeiter und Amtsträger zählen Politische Parteien oder Kandidaten für politische Ämter Unternehmen, die sich ganz oder teilweise im Eigentum staatlicher Kräfte be˜nden (oft als staatseigene Unternehmen bezeichnet), und deren Mitarbeiter und Beauftragte Private Handelsgesellschaften und ihre Mitarbeiter Mitarbeiter von Oracle Sonstige Dritte Oracle verbietet die direkte oder indirekte Weitergabe von Geld oder einer Wertsache an Beamte oder Angestellte eines staatlichen Unternehmens oder an Ehegatten, Lebensgefährten, Kinder oder Familienangehörige der jeweiligen Person, mit der Absicht, eine Handlung oder Entscheidung eines Beamten, Angestellten des öffentlichen Sektors oder Beauftragten zu beein˚ussen oder zu belohnen oder um einen ungebührlichen Vorteil für Oracle zu erlangen. Der Begriff —geldwerter Vorteilfi ist weit gefasst und deckt nicht nur Geld ab, sondern auch Geschenke, verschwenderische oder übermäßige Einladungen, die Finanzierung von persönlichen Reisen, wie z. B. Besichtigungen, Spenden für wohltätige Zwecke und Beschäftigungsmöglichkeiten. Oracle verbietet zudem Schmiergelder, welche Zahlungen an einen Beamten sind, um routinemäßige Regierungshandlungen zu beschleunigen, einschließlich der Verarbeitung und Genehmigung von Anträgen und Bewilligungen. Ungebührliche Zahlungen, Geldwäsche und Wirtschaftssanktionen 06
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Lobbyarbeit bei Vertretern öffentlicher Einrichtungen Lobbying ist im Allgemeinen jegliche Tätigkeit, mit der versucht wird, Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Regeln zu beein˚ussen. In bestimmten Ländern kann die rechtliche De˜nition von —Lobbyingfi auch Beschaffungs- und Geschäftsentwicklungsaktivitäten umfassen. Sie sind verantwortlich dafür zu wissen, wann Ihre Tätigkeit in einem bestimmten Land rechtlich als Lobbying gilt, und dafür, dass Sie die entsprechenden Gesetze einhalten. Sie dürfen im Auftrag von Oracle kein Lobbying bei staatlichen Stellen betreiben. Von Ihnen beauftragte Government Relations-Berater bzw. Lobbyisten dürfen nicht von Oracle eingesetzt werden und Sie dürfen keine Oracle-Berater bzw. Lobbyisten für diesen Zweck verwenden. Erweisbare geschäftliche Aufmerksamkeiten Sie müssen diskret und sorgfältig vorgehen, um zu gewährleisten, dass Aufwendungen für Kunden, Oracle-Mitarbeiter und Vertreter angemessen, normal und zulässig sind. Sie müssen auch gewährleisten, dass die Aufwendungen nicht als Bestechung oder als unzulässiger Versuch der Sicherstellung einer Vorzugsbehandlung oder als Zuwiderhandlung gegen geltende Gesetze und Vorschriften ausgelegt werden könnten. Ein allgemeiner Maßstab für die Beurteilung, ob eine geschäftliche Aufmerksamkeit angemessen ist, ist die Frage, ob die Veröffentlichung des Vorfalls für Sie, Oracle oder den Empfänger peinlich sein kann. Annehmbare geschäftliche Aufmerksamkeiten Sie sind dafür verantwortlich zu gewährleisten, dass die Annahme von geschäftlichen Aufmerksamkeiten, Geschenken und Bewirtungen zulässig ist und nicht als unzulässiger Versuch der Sicherstellung einer Vorzugsbehandlung oder als Zuwiderhandlung gegen geltende Gesetze und Verordnungen ausgelegt werden kann. Lobbyarbeit bei Vertretern öffentlicher Einrichtungen | Erweisbare geschäftliche Aufmerksamkeiten | Annehmbare geschäftliche Aufmerksamkeiten 08
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Finanzielle Integrität Sie müssen alle mit Ihrem Vertrag mit Oracle zusammenhängenden Geschäfte und die jeweiligen Bestellformulare sachlich richtig in Ihren Büchern, Unterlagen und Auszügen sowie in Berichten und anderen Oracle vorgelegten Dokumenten nachweisen sowie mündliche oder schriftliche Nebenabreden verhindern. Die Handhabung und Auszahlung von mit Oracle-Geschäften verbundenen Mitteln erfolgen gemäß einem ordnungsgemäß unterzeichneten schriftlichen Vertrag mit Oracle, der seine Verfahrensweisen klar de˜niert. Die Unterlagen dürfen nicht unangemessen geändert oder von jemandem unterzeichnet werden, der nicht dazu bevollmächtigt ist. In Bezug auf Oracle- Geschäfte dürfen zu keinem Zweck nicht veröffentlichte oder nicht verbuchte Konten oder Betriebsmittel eingerichtet oder aufrechterhalten werden. Ihre Bücher, Unterlagen und Auszüge müssen alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten angemessen nachweisen und alle Geschäfte Ihres Unternehmens mit Oracle-Produkten und Leistungen sachlich richtig wiedergeben. Ihre geschäftlichen Nachweise müssen gemäß den Dokumentenaufbewahrungsrichtlinien sowie den geltenden Gesetzen und Verordnungen aufbewahrt werden. Darüber hinaus müssen Sie interne ˜nanzielle und andere Kontrollen einrichten und p˚egen, die gewährleisten, dass Ihre Geschäfte getätigt werden und dass sich Ihre Aufwendungen im Einklang mit den jeweiligen Bewilligungen be˜nden sowie dass Sie das Geld verantwortungsbewusst und angemessen ausgeben. Auf Verlangen von Oracle legen Sie Unterlagen, darunter Durchführungsnachweise, für Aufwendungen vor, die im Zusammenhang mit Oracle stehen. Oracle berichtet seine Finanzergebnisse und anderen wichtigen Entwicklungen vollständig, fair, sachlich richtig, fristgerecht und verständlich. Oracle erwartet, dass Sie unter Einhaltung aller geltenden Gesetze und Verordnungen ebenso vorgehen. Finanzielle Integrität 09
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Geistiges Eigentum und Vertraulichkeitsverp˜ichtungen Oracle respektiert die Rechte anderer an ihrem geistigen Eigentum und erwartet von anderen Unternehmen, dass sie die geistigen Eigentumsrechte von Oracle respektieren. Ein wichtiges Element dieses Rechtsschutzes ist die Aufrechterhaltung der Vertraulichkeit von Oracle-Betriebsgeheimnissen und geschützter Informationen. Das geistige Eigentum, die vertraulichen Informationen, die patentierte Technik, die Unterlagen dazu und sonstige Materialien von Oracle dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung von Oracle oder außerhalb der für Oracle geleisteten Dienste benutzt werden. Zudem darf urheberrechtlich geschützte Software nicht vervielfältigt werden. Im Verlauf der Zusammenarbeit mit Oracle dürfen Sie keine geschützten Informationen, patentierte Technik oder urheberrechtlich geschützte Software, Unterlagen dazu und sonstige Materialien Dritter ohne Genehmigung verwenden. Sie müssen vertrauliche Informationen sichern, indem Sie sie nicht übermitteln, veröffentlichen, nutzen oder angeben, außer, wenn es im gewöhnlichen Geschäftsverlauf Ihrer Zusammenarbeit mit Oracle oder auf Anweisung bzw. durch Ermächtigung von Oracle erforderlich ist. Sie müssen die geltenden Datenschutzstandards beachten. Materialien, die vertrauliche Informationen enthalten oder durch Datenschutzstandards geschützt sind, müssen sicher verwahrt und dürfen nur intern Mitarbeitern mitgeteilt werden, die sie kennen müssen. Vertrauliche Informationen sind unter anderem: Quellcode, Software und andere Er˜ndungen und Entwicklungen (unabhängig von dem erreichten Stadium), die für Oracle geschaffen bzw. von Oracle in Lizenz genommen wurden, Marketing- und Vertriebspläne, Wettbewerbsanalysen, Produktentwicklungspläne, nicht veröffentliche Preise, potenzielle Aufträge und Übernahmen, geschäftliche und ˜nanzielle Pläne und Prognosen, interne Geschäftsabläufe und -methoden sowie Informationen über Kau˜nteressenten, Kunden und Mitarbeiter. Sie sind auch verp˚ichtet, vertrauliche Informationen (einschließlich personenbezogener Daten) zu schützen, auf die Sie im Rahmen Ihrer Leistungen für Oracle Zugriff haben. Die Oracle-Standards für die Informations- und Einbruchssicherheit bei Lieferanten geben die einzuhaltenden Sicherheitsstandards und -verfahren an, die beim Zugriff auf vertrauliche Informationen von Oracle sowie auf Oracle-Netzwerke und Oracle- Kundennetzwerke zu befolgen sind. Geistiges Eigentum und Vertraulichkeitsverp˜ichtungen 10
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Wertpapier- und Insiderhandelsgesetze Von Ihnen wird erwartet, dass Sie die geltenden Gesetze zum Insider- und Wertpapierhandel einhalten, denen die Wertpapiergeschäfte von Oracle unterliegen. Wertpapiere sind Stammaktien, Anleihen, Derivate (z. B. Optionen, Terminkontrakte und Swaps) sowie sonstige ˜nanzielle Instrumente. Die US-Bundes- und einzelstaatlichen Wertpapiergesetze und -verordnungen untersagen Ihnen die Nutzung wesentlicher nicht veröffentlichter Informationen (auch —Insiderinformationenfi genannt) zum persönlichen Vorteil bzw. die Offenlegung dieser Informationen gegenüber anderen Personen, bevor sie generell verfügbar sind. Sie setzen sich und Ihr Unternehmen einer zivil- und strafrechtlichen Haftung aus, wenn Sie oder Mitglieder Ihrer unmittelbaren Familie Wertpapiere kaufen oder verkaufen, während Sie im Besitz von Insiderinformationen sind oder wenn Sie einer natürlichen Person oder einem Unternehmen für deren eigene Nutzung im Wertpapierhandel entsprechende Informationen geben. Wenn Sie im Rahmen ihrer Beziehung zu Oracle im Besitz von wesentlichen, nicht veröffentlichten Informationen sind, dürfen Sie keine Wertpapiere von Oracle oder von anderen Unternehmen, auf die sich die Informationen beziehen, kaufen oder verkaufen. Sie dürfen wesentliche, nicht veröffentlichte Informationen auch nicht (als —Tippfi) an andere weitergeben. Auch diese Beschränkungen gelten für Ihre unmittelbaren Familienmitglieder. Wesentliche Informationen sind alle Informationen, die ein vernünftig handelnder Investor beim Treffen einer Entscheidung darüber als wichtig erachten würde, ob er Wertpapiere kaufen, behalten oder verkaufen sollte. Dies umfasst alle Informationen, von denen man vernünftigerweise erwarten könnte, dass sie eine Kursveränderung der Wertpapiere von Oracle oder eines anderen Unternehmens, auf das sich die Informationen beziehen, verursachen. Wesentliche Informationen umfassen unter anderem die ˜nanzielle Entwicklung und betrieblichen Kennzahlen (insbesondere vierteljährliche und Jahresgewinne) sowie erhebliche Änderungen in der ˜nanziellen Entwicklung, den betrieblichen Kennzahlen oder der Liquidität (einschließlich Prognosen); potenzielle oder laufende wichtige Fusionen, Übernahmen, Joint Ventures, Ausgliederungen oder sonstige strategische Transaktionen; Vergabe und Stornierung von wichtigen Aufträgen oder strategischen Partnerschaften; wichtige Personalveränderungen; Änderungen der Dividende oder Aktienrückkaufprogramme, Wertpapieremissionen und Kredittransaktionen; Änderungen bei den Abschlussprüfern, Kenntnis über eine Einschränkung im Bestätigungsvermerk oder Bericht eines Abschlussprüfers oder Änderungen bezüglich der Verlässlichkeit vorhergehender Prüfberichte; tatsächliche oder angedrohte wichtige Prozesse und Ermittlungen oder den Gewinn bzw. Verlust eines wesentlichen Kunden oder Lieferanten. Nicht veröffentlichte Informationen sind wesentliche Informationen, die der allgemeinen Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. Sie werden üblicherweise über die Ausgabe einer Pressemitteilung oder eine Einreichung bei der US- Wertpapieraufsichtsbehörde veröffentlicht. Wertpapier- und Insiderhandelsgesetze 11
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