Was passiert mit den Leuten, die sich beschweren? Werden die wegen der Beschwerde url: diakonie-rwl.de/cms/media//pdf/arbeitsbe-.
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DANKS AGUN GWir bedanken uns herzlich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der an der Studie beteiligten Einrichtungen für den freundlichen Empfang sowie für die Bereitscha˜, uns mit ihrer Expertise zu unterstützen: ASB Œ gemeinnützige Gesellscha˜ für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe im Havelland mbH, Evangelische Jugendhilfe Bochum, Haus Marienthal Œ Evangelische Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Schweinfurt gGmbH, Hoch – dorf Œ Evangelische Jugendhilfe im Kreis Ludwigsburg e.V., Josefshaus – Heilpädagogisches Heim für Kinder und Jugendliche, Jugendhilfeverbund St. Elisabeth, Kinderhaus Berlin-Mark Brandenburg e.V., Rheinische Gesellscha˜ – Ev. Erziehungshilfe Veldenz und Ev. Jugendhof Martin Luther King, St. Paulusheim Heidelberg, SOS-Kinderdorf Sachsen. Auch möchten wir der Einrichtung KileLe Œ Kinder lernen Leben gGmbH in Berlin für ihre Unterstützung im Vorfeld der Einrichtungsbesuche danken. Herzlicher Dank gilt Arthur Fischer für hilfreiche Tipps und ehrliche Anmerkungen im Forschungsprozess. Besonders bedanken wollen wir uns bei allen Kindern und Jugendlichen, die uns so o˚en begegnet sind und bereit waren, uns von ihrem Leben und von ihren Erfahrungen zu erzählen.
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2BESCHWEREN ERLAUBT! 10 Empfehlungen zur Implementierung von Beschwerdeverfahren in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Handreichung aus dem Forschungsprojekt —Bedingungen der Implementierung von Beschwerdeverfahren in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (BIBEK)fi PROJE KTLEITU NG:Prof. Dr. Ulrike Urban-Stahl MIT ARBEITERI NNEN:Nin a Ja nnSusan Bochert Henriette Grapentin
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4EinführungZum Hintergrund der Entwicklung Das Forschungsprojekt BIBEK Was sind einrichtungsinterne Beschwerdeverfahren? Einrichtungskultur und Haltung: Voraussetzungen für eine gelingende Implementierung von Beschwerdeverfahren 10 Empfehlungen zur Implementierung eines Beschwerdeverfahrens 1. Notwendige Vorüberlegungen 2. Beachtung der strukturellen und konzeptionellen Voraussetzungen in der Einrichtung 3. Die Sicherstellung der Zugänglichkeit von Beschwerdewegen 4. Die Auseinandersetzung mit den Rechten von Kindern und Jugendlichen als Basis für deren Sicherung durch Beschwerdeverfahren 5. Die Notwendigkeit der Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Kindern und Jugendlichen im Implementierungsprozess 6. Die Entwicklung vielfältiger Beschwerdewege für Kinder und Jugendliche 7. Vertrauen, Transparenz und Verlässlichkeit hinsichtlich der Beschwerdeverarbeitung als Anforderungen an die Verfahren und Ansprechpersonen 8. Die Implementierung von Beschwerdeverfahren braucht Zeit 9. Schlüsselrolle der Einrichtungsleitung 10. Das Thema braucht einen Kümmerer Ein Weg der sich lohnt Einrichtungsportraits Zum Weiterlesen 5556 78911 13 1517 19212325 27292935INHALT
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5EINFÜHRU NGFragen zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen sowie zum Kinderschutz in pädagogischen Einrichtungen sind in Politik und Ö˚entlichkeit ein zentrales ˛ema. Partizipations- und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche spie – len hierbei eine wichtige Rolle. Mit Inkra˜treten des Bundeskinderschutzgesetzes am 1.1.2012 wurde in §45 SGB VIII die Existenz von Beteiligungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen als Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis de˝niert. .Die Kinder- und Jugendhilfe ist daher aufgefordert, die Entwick – lung interner Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren für Kinder und Jugendliche auf breiter Basis zu intensivieren. Einrichtungsinterne Beschwerdemöglichkeiten für junge Men -schen und ihre Familien werden bereits seit längerer Zeit in eini -gen Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen erprobt und einzelne Praxisbeispiele sind gut dokumentiert. Es existiert jedoch kein systematisches Wissen über diesen Bereich. Im Au˜rag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frau -en und Jugend wurde im Zeitraum 2011/2012 eine bundesweite Studie zu den Bedingungen der Implementierung von Beschwerde -verfahren in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe durchge -führt. Ziel der Studie war es, ausgehend von den Erfahrungen und der Expertise der Praxis eine Handreichung mit Anregungen und Hilfestellungen für die Entwicklung, Gestaltung und Umsetzung einrichtungsinterner Beschwerdeverfahren in der Kinder- und Jugendhilfe zu entwickeln. Die Handreichung soll Verantwortliche, Fachkrä˜e sowie Mul -tiplikatorinnen und Multiplikatoren darin unterstützen, Ent -wicklungsprozesse zu Beschwerdeverfahren vor dem jeweiligen strukturellen, konzeptionellen und regionalen Hintergrund der unterschiedlichen Einrichtungen in der Kinder- und Jugendhilfe zu begleiten und voranzubringen. ZU M HINTERGRU ND DER ENTWIC KLU NGÖ˚entliche Skandale um Grenzverletzungen und Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in pädagogischen Einrichtungen haben in den vergangenen Jahren gezeigt, dass diese keineswegs per se als Schutzräume betrachtet werden können. In den Empfehlun – gen der ehemaligen Unabhängigen Beau˜ragten zur Aufarbei -tung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann, wird, ebenso wie in den Abschlussberichten des Runden Tisches sexueller Kindesmissbrauch und des Runden Tisches Heimerzie -hung in den 50er und 60er Jahren , die Notwendigkeit von Parti -zipationsmöglichkeiten und Beschwerdeverfahren in Einrichtun – gen der Kinder- und Jugendhilfe und die Scha˚ung unabhängiger, einrichtungsexterner Beschwerdemöglichkeiten hervorgehoben. Auch die von der AG 1 des Runden Tisches sexueller Kindes – missbrauch verabschiedeten —Leitlinien zur Prävention und Inter -vention sowie zur langfristigen Aufarbeitung und Initiierung von Veränderungen nach sexualisierter Gewalt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Institutionenfi enthalten entsprechende Emp -fehlungen. DAS FORSCHU NGS PROJE KT B IBEK Im Zeitraum von Oktober 2011 bis November 2012 wurde an der Freien Universität Berlin, unter Leitung von Frau Prof. Dr. Ulrike Urban-Stahl, das Forschungsprojekt —Bedingungen der Imple -mentierung von Beschwerdestellen in Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfefi Œ BIBEK durchgeführt. Die Studie wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ˝ -nanziert. Ziel war es, förderliche und hinderliche Strategien sowie Bedingungen der Entwicklung, Umsetzung und Verstetigung von Beschwerdeverfahren in der Kinder- und Jugendhilfe zu identi -˝zieren. Im Forschungsprojekt wurden Interviews in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe durchgeführt, die seit mindestens zwei Jahren ein formelles Beschwerdeverfahren implementiert haben. Auf dieser Basis wurden zehn Fallstudien dieser Praxisbeispiele erstellt und analysiert. Grundlage dafür waren das Wissen, die Erfahrungen, Einschätzungen und Anregungen der Beteiligten in
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7Je nach strukturellen, konzeptionellen und regionalen Gegeben -heiten sind die benannten Aspekte auf jede Einrichtung individu -ell zuzuschneiden. EINRICHTU NGS KULTUR U ND HA LTU NG: VOR AUSSET ZUNGE N FÜR EI NE GELI NGE NDE IMP LE MENTIERU NG VO N BESCHWER DE˜ VERF AHRE NDas Vorhandensein formell festgeschriebener Beschwerdeverfah -ren allein reicht nicht aus um zu sichern, dass Kinder und Jugend -liche diese auch in Anspruch nehmen. Vielmehr müssen weitere Bedingungen erfüllt sein, damit Kinder und Jugendliche sich er -mutigt fühlen, ihre Anliegen und Beschwerden zu äußern. Ent -scheidenden Einˆuss auf die Nutzung der strukturell verankerten Verfahren haben die Kultur einer Einrichtung und die Haltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Kinder und Jugendliche sind in ihrem Alltag emotional und materi -ell auf die betreuenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewie -sen. Nur wenn diese die Kinder und Jugendlichen aktiv unterstüt -zen und mit ihrer Haltung Zuspruch, Motivation und die Erlaubnis zum Beschweren ausdrücken, können Kinder und Jugendliche da -her die vorhandenen Beschwerdeverfahren ohne Angst vor negati -ven Folgen nutzen. Darüber hinaus kommt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Aufgabe zu, neu angekommene/ neu einge -zogene Kinder und Jugendliche über die existierenden Verfahren zu informieren und Zugang zu diesen zu ermöglichen, beispiels – weise durch die Ausgabe von Beschwerdeformularen. Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter sowie Kinder und Jugendliche mit Lernschwierigkeiten und Beeinträchtigungen betriˇ dies in besonderer Art und Weise. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen damit eine Schlüssel -rolle hinsichtlich der Nutzung formeller Beschwerdeverfahren ein. Ihre persönliche Haltung gegenüber Kritik und Beschwerdeverfah -ren trägt wesentlich zur Förderung oder Verhinderung der Äuße – rung von Beschwerden durch Kinder und Jugendliche bei. Wesentlichen Einˆuss auf die Haltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat die in der Einrichtung vorherrschende Kultur. Des -halb gilt es, diese so zu gestalten, dass Mitarbeiterinnen und Mitar -beiter durch ihre Haltung Kinder und Jugendliche zur Äußerung von Beschwerden ermuntern können. Eine beschwerdefreundliche Einrichtungskultur ist geprägt durch einen wertschätzenden Um – gang aller Beteiligten und ein professionelles Selbstverständnis, das Fehler als Bestandteil der alltäglichen Berufspraxis begrei˜. Denn Wertschätzung und Fehlerfreundlichkeit tragen zu einer o˚enen Atmosphäre einer Einrichtung bei, in der Probleme angesprochen und unterschiedliche Meinungen gehört werden können. Die in den 10 Empfehlungen zur gelingenden Implementierung eines Beschwerdeverfahrens formulierten Hinweise sind daher vor dem Hintergrund der Bedeutung der Einrichtungskultur und Haltung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu lesen bzw. berücksichtigen diese als Einˆussfaktoren in besonderem Maße. FOLGE NDE TEXTE KÖNNEN FÜR DIE AUSEI NAND ERSET ZUNG HILFREICH SEI NPLUTO, Liane/ Seckinger, Mike (2003): Die Wilde 13. Scheinbare Gründe, warum Beteiligung in der Kinder- und Jugendhilfe nicht funktionieren kann. In: Sozialpädagogisches Institut im SOS- Kinderdorf e.V. (Hrsg.). Beteiligung ernst nehmen. München. Eigenverlag. S. 59-81. WUTZKE, Stefan, STORK, Remi (2011): »Just do it now« Œ Ein Partizipationsprojekt in der Evangelischen Jugendhilfe Bergisch- Land. In: Evangelische Jugendhilfe. 2 /2011 . S.87-99. PLUTO, Liane (2008): Partizipation zwischen Bedenken und po -sitiver Utopie. Sichtweisen von Fachkrä˜en auf Beteiligung. In: Forum Erziehungshilfen. 4/2008. S. 196 Œ 200.
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9Notwendige Vorüberlegungen 1. Am Anfang waren ganz viele Gedanken. Was passiert überhaupt mit den Beschwerden, kommen die weiter, kriegt man das mit? Was passiert mit den Leuten, die sich beschweren? Werden die wegen der Beschwerde benachteiligt? Gibt es Möglichkeiten, sich anonym zu beschweren oder nur mit Namen, was dann ö˜entlich gemacht wird? Und auch natürlich was haben Leute von außen für Möglichkeiten, an uns ran zu treten? Wir haben schon relativ früh auch Kundenbefragungen gemacht und haben immer so den Punkt der Zufriedenheit auch von Eltern, von Jugend -ämtern, aber auch von Mitarbeitern und Kindern und Jugendlichen ganz klar im Blick gehabt.fi (Bereichsleitung) —
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10Möchte eine Einrichtung an der Entwicklung von Beschwerde -verfahren arbeiten, so gilt es zunächst sich zu überlegen, wer die Adressatinnen und Adressaten des Beschwerdeverfahrens sein sollen. Meist sind dies Kinder und Jugendliche, aber auch Eltern, Nachbarn, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Ämter kom -men potentiell als Adressatinnen und Adressaten in Betracht. Die Klärung der Adressatinnen uns Adressaten ist notwendig, um die Entwicklungsprozesse und die formellen Beschwerdeverfahren darauf abzustimmen. Damit einher gehen Fragen danach, welche Akteurinnen und Akteure am Entwicklungsprozess beteiligt wer -den und vor welchem konzeptionellen Hintergrund das Verfah -ren verankert werden soll. Eine weitere wesentliche Vorüberlegung betriˇ die Auseinander -setzung mit dem Verständnis von Beschwerden Œ und damit, ob Kriterien für berechtigte bzw. legitime Beschwerden und damit Zugangskriterien für das Beschwerdeverfahren formuliert wer -den sollen. Im Kern geht es um die Frage: Dürfen alle Anliegen, Probleme, Sorgen, Klagen, Konˆikte, Streitigkeiten, Schwierig – keiten, Unzufriedenheiten und Veränderungswüsche über das Beschwerdeverfahren geäußert werden oder nicht? Dabei ist Fol -gendes zu bedenken: Beschwerden haben immer eine stark subjektive und emotionale Perspektive. Wenn in einer Einrichtung keine o˚ene Auseinan- dersetzung über Kriterien statt ˝ndet, obliegt die Deutungs- macht der persönlichen Einschätzung Einzelner. Dann entscheiden in erster Linie die beschwerdeempfangenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darüber, ob eine Beschwer- de über das Beschwerdeverfahren bearbeitet wird oder nicht. Sind Kinder und Jugendliche unsicher darüber, ob ihre Beschwerde berechtigt ist, kann dies die Nutzung des Beschwer- deverfahrens verhindern. Manche Beschwerden bleiben dann unbearbeitet. Je breiter das Verständnis von Beschwerden ist, desto eher werden auch —Kleinigkeitenfi als legitime Beschwerden verstan- den. Damit erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder und Jugendliche sich auch bei —großenfi Problemen, beispiels- weise Grenzverletzungen mitteilen.
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